Google gewinnt vor BGH und muss Suchinhalte nicht vorab prüfen | Rechtsanwalt Christian Solmecke
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 27. Februar 2018 der Entscheidung des OLG Köln angeschlossen und entschieden, dass Google als Suchmaschinen-Betreiber nicht dafür haftet, wenn es Webseiten anzeigt, die die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzen. Google muss erst reagieren, wenn es durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis erlangt (Urteil vom 27. Februar 2018, AZ. VI ZR 489/16).