BGH zu PayPal – Käuferschutz schützt Käufer nicht | Rechtsanwalt Christian Solmecke
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zum PayPal-Käuferschutz gefällt: Verkäufer können Käufer auch dann noch auf Zahlung des Kaufpreises verklagen, wenn PayPal das Geld schon im Wege des Käuferschutzes zurück gebucht hatte. Der auf E-Commerce spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erläutert, warum das Urteil eine Umwälzung im Online-Handel bedeuten könnte: