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Online-Zahlungen in der EU

Online-Zahlungen in der EU

Online-Zahlungen in der EU – Neue Rechtslage ab 13. Januar 2018

wir informieren Sie hiermit über das Inkrafttreten der 1. Stufe der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015), die mit der Einführung des § 270 a BGB am 13. Januar 2018 in deutsches Recht umgesetzt wird und das sogenannte “Surcharging” in der EU verbietet.  

 

Was ist “Surcharging”?
“Surcharging” ist das Erheben eines Transaktionsentgeltes für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstruments bzw. einer bestimmten Zahlungsweise.  
 
Mit Umsetzung der Richtlinie wird in § 270a BGB das zivilrechtliche Verbot des sog. “Surcharging” für bestimmte Zahlungsarten oder -mittel gesetzlich im deutschen Recht festgelegt.§ 270 a BGBVereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar ist.“ Das bedeutet, dass Gebühren für die Nutzung der Zahlungsarten:

  • SEPA-Basislastschriften, SEPA-Firmenlastschriften und SEPA-Überweisungen (auch wenn diese über Zahlungsdienstleister angeboten werden)

sowie der unter die Verordnung (EU) 2015/751 (MIF-VO) fallenden Kartenzahlverfahren

  • also alle Debit- und Kreditkarten im 4-Parteien-System* (Bsp: EC-Karte, Girocard, Mastercard, Visa) 

 nicht mehr an die Kunden weitergegeben werden dürfen.
Dem “Surcharge”-Verbot unterfallen nicht die Kreditkarten im 3-Parteien-System**, wie z.B. American Express und Diner´s Club.* 4-Parteien-System: Bank vergibt die Kreditkarte, Banken von Händler und Kunde wirken mit
** 3-Parteien-System: Kreditkarteninstitut vergibt die Kreditkarte direkt und wickelt auch den Zahlungstransfer abDas “Surcharge”-Verbot gilt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Künftig sind deshalb Vereinbarungen unwirksam, die Entgelte im vorgenannten Sinne festlegen. 
 
Ausnahme: Für Zahlungen per Kreditkarte können gegenüber Unternehmern weiterhin Gebühren erhoben werden.

Was ist das Ziel der EU-Richtlinie 2015/2366 (Payment Service Directive II - PSD II)?
Mit der EU-Richtlinie sollen die europäischen Zahlungsdienste modernisiert werden. Unter anderem sollen Verbraucher(innen) zukünftig nicht mehr durch zusätzliche Gebühren bei der Auswahl bestimmter Zahlungsarten belastet werden.

Übersicht – Gebühren / Entgelte
 

Zahlungsweise/ -mittel

Entgelt ja oder nein?

SEPA - Überweisung 

nein

SEPA-Lastschrift

nein

American Express

ja

Diner´s Club

ja

Mastercard

nein: wenn Kunde Verbraucher        Ja: wenn Kunde Unternehmer        

VISA-Card

nein: wenn Kunde Verbraucher
Ja: wenn Kunde Unternehmer 

PayPal

nein

Nachnahme

nein

bei Nutzung von Zahlungsdienstleistern wie z.B. Klarna, Novalnet, Ratepay, Sofort.de (ehemals Sofortüberweisung)

nein

Amazon payments

nein

 

Was müssen Online-Händler jetzt tun?

Bitte überprüfen Sie, ob Sie für die oben genannten Zahlungsweisen Entgelte in Ihrem Shop erheben und wenn ja, entfernen Sie diese bitte bis zum 13.01.2018.

Quelle: Der Händlerbund

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