Die Bestell-Button-Lösung, mit der eine Schaltfläche dem Verbraucher mit diesen oder ähnlichen Worten, wie „zahlungspflichtig bestellen“ einen mit Kosten verbundenen Kaufabschluss deutlich machen soll, ist aus dem Online-Handel nicht mehr wegzudenken. Am 7. April hat der EuGH ein Urteil darüber gefällt, inwiefern es für das Bewusstsein des Verbrauchers über die Zahlungspflicht auf die Wortwahl oder den gesamten Bestellprozess ankommt.