E-Mail-Marketing ist eine kostengünstige Werbemaßnahme, doch Werbemails sind grundsätzlich nur zulässig, wenn der Adressat dem werbenden Unternehmen vor Erhalt ausdrücklich eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat. Ab wann es sich um Spam handelt, unter welchen Voraussetzungen eine Werbemail ohne Zustimmung erfolgen kann und vieles mehr regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In den letzten Jahren wurde das sogenannte Inbox-Advertising bei Werbenden immer beliebter. Dabei wird in Postfächern von E-Mail-Anbietern Werbung angezeigt, die sich kaum von normalen E-Mails unterscheidet. Der EuGH musste jetzt dem BGH Fragen zur Auslegung beantworten und klarstellen, ob es bei Inbox Advertising um unzulässige Werbung i.S.d. der Richtlinie 2002/58 handelt.