Internetrecht

IDO-Abmahnung: Kündigung der Unterlassungserklärung möglich

IDO-Abmahnung: Kündigung der Unterlassungserklärung möglich

Der IDO-Verband hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet. Seit dem sog. Anti-Abmahngesetz allerdings hat sich unter anderem eine Möglichkeit aufgetan, die abgegebene Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO zu kündigen. In diesem Video erfahrt ihr, wann dies möglich ist.

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Rechtsanwältin Scarlett Lüning
Scarlett Lüning ist seit 2017 Rechtsanwältin der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkten in den Bereichen E-Commerce, Social-Media-Recht sowie Influencer. Sie ist sowohl beratend, im außergerichtlichen Bereich, als auch in Klageverfahren tätig.

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