Lange wurde über dieses Thema in Deutschland debattiert, nun schafft der EuGH mehr Klarheit. Wenn Webseitenbetreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen können. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht mehr. Das Urteil gilt explizit auch für die DSGVO. Es könnte dazu führen, dass bald für alle Cookies, die das Nutzerverhalten zu Werbezwecken zu analysieren bzw. tracken, die aktive Einwilligung des Nutzers nötig ist. Dann müssten viele Webseitenbetreiber ihre Praxis ändern.