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DSGVO-Abmahnwahn

DSGVO-Abmahnwahn

DSGVO-Abmahnwahn: RA Sandhage verlangt 12.500 € wg. fehlender SSL-Verschlüsselung!

Nach der A-Kanzlei aus Augsburg, RA Joachim Müller aus Düsseldorf und der Kanzlei SPW aus Düsseldorf, nun also auch Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin. Stolze 12.500 Euro Schmerzensgeld möchte der Jurist für seinen Mandanten erstreiten. Sein Mandat hat ein Kontaktformular ausgefüllt und erst später festgestellt , dass das Formular nicht SSL verschlüsselt war. Das geht natürlich gar nicht, meint RA Sandhage und fordert diese unglaublich hohe Summe als Schmerzensgeld. Ob er diesen Betrag tatsächlich verlangen kann oder ob diese Abmahnungen im Sande verlaufen werden, klären wir in diesem Video.

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